Besonderheiten im Ausland
Eine Motorrad-Tour ins Ausland macht Spaß und ist bei vielen Bikern beliebt. Doch Vorsicht: Nicht nur in der Kultur heißt es oft „andere Länder, andere Sitten“, sondern auch bei den Eigenheiten im Umgang mit Motorradfahren gibt es einige Dinge zu beachten. Doch wenn Sie sich nachfolgende Tabelle zu Herzen nehmen, sollte einer unbeschwerten Tour nichts mehr im Wege stehen:
Land
Pflicht Warnweste
Helmpflicht
Fahren mit Sozius
Belgien
ja
ja; Ausnahme: Trikes ohne Gehäuse mit einem Leergewicht von 400 kg oder mehr
Frankreich
nein
ja, auch für Trikes und Quads
Italien
nein
ja, bei Nichteinhaltung zusätzlich zur Geldbuße Beschlagnahmung des Motorrades für 60 Tage möglich
Luxemburg
ja
ja; Ausnahme für angeschnallte, sich in einem „Käfig“ befindende Personen
Sitz des Fahres bzw. Beifahres > als 50 cm
Österreich
nein
ja
Dänemark
nein
ja; Ausnahme bei Quads/ATV´s mit Zulassung als „Pkw”. (In DK Zulassung als “Fahrzeug”)
Niederlande
nein
ja; Ausnahme: Trikes und Quads mit Sicherheitsgurten
Spanien
nein
ja
Tschechien
nein
ja
Beifahrer muss mindestens 12 Jahre alt sein
Schweiz
nein
ja
Quellen: www.arcd.de www.adac.de