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· Joe

Besonderheiten im Ausland

Eine Motorrad-Tour ins Ausland macht Spaß und ist bei vielen Bikern beliebt. Doch Vorsicht: Nicht nur in der Kultur heißt es oft „andere Länder, andere Sitten“, sondern auch bei den Eigenheiten im Umgang mit Motorradfahren gibt es einige Dinge zu beachten. Doch wenn Sie sich nachfolgende Tabelle zu Herzen nehmen, sollte einer unbeschwerten Tour nichts mehr im Wege stehen:

Land

Pflicht Warnweste

Helmpflicht

Fahren mit Sozius

Belgien

ja

ja; Ausnahme: Trikes ohne Gehäuse mit einem Leergewicht von 400 kg oder mehr

Frankreich

nein

ja, auch für Trikes und Quads

Italien

nein

ja, bei Nichteinhaltung zusätzlich zur Geldbuße Beschlagnahmung des Motorrades für 60 Tage möglich

Luxemburg

ja

ja; Ausnahme für angeschnallte, sich in einem „Käfig“ befindende Personen

Sitz des Fahres bzw. Beifahres > als 50 cm

Österreich

nein

ja

Dänemark

nein

ja; Ausnahme bei Quads/ATV´s mit Zulassung als „Pkw”. (In DK Zulassung als “Fahrzeug”)

Niederlande

nein

ja; Ausnahme: Trikes und Quads mit Sicherheitsgurten

Spanien

nein

ja

Tschechien

nein

ja

Beifahrer muss mindestens 12 Jahre alt sein

Schweiz

nein

ja

Quellen: www.arcd.de www.adac.de